Nach der Geburt

Wochenbettbetreuung zu Hause

Jede Frau hat das Recht auf eine ambulante Wochenbettbetreuung durch eine freischaffende Hebamme oder Pflegefachfrau bis acht Wochen nach der Geburt. Bei einem Wochenbettbesuch zu Hause wird folgendes angeboten:

Bei der Mutter:

  • Beurteilung des Allgemeinbefindens ( Temperatur, Blutdruck, Puls, Verdauung )
  • Kontrolle der Rückbildung und Wochenflusses
  • Kontrolle der Wundheilung und Pflege von Dammrissen
  • Nahtkontrolle, Fadenentfernung
  • Beratung bei der Ernährung / dem Stillen des Säuglings:
    – Brustkontrolle, Brustpflege, Behandlung wunder Brustwarzen, Milchstau, etc.
    – Säuglingsmilchzubereitung und Verabreichung
  • Anleitung in der Säuglingspflege
    – Wickeln, Baden etc.
  • Unterstützen des Bondings, ermöglichen eines Rebondings
  • Anleitung zum Tragetuchbinden und andere Beruhigungsmöglichkeiten
  • Beckenbodenübungen
  • Unterstützung bei jeglichen Anfangsschwierigkeiten, z.B. Babyblues, postnataler Depression usw.

Beim Kind:

  • Beobachtung des allgemeinen Zustands
    – Temperatur, Hautfarbe, Ausscheidung etc.
  • Gewichtskontrolle
  • Kontrolle und Pflege des Nabels
  • Gelbsuchtkontrolle (mit Bilirubinmessgerät auf der Haut oder im Blut)
  • Blutentnahmen ( Guthrietest, Bilirubinkontrolle )
  • Anleitung und Unterstützung bei der Pflege und dem Ankleiden des Kindes
  • Optimaler Schlafplatz des Kindes
  • Beobachtung und Anleitung des Trinkverhaltens

Dauer:
Ein Wochenbettbesuch dauert in der Regel 1-1,5 Std.

Kosten:

Die Leistungen der ambulanten Wochenbettbetreuung durch eine Pflegefachfrau wird von der Grundversicherung der Krankenkasse bis zum 56. Tag nach der Geburt übernommen.